Berufsfachschule für Kosmetik, Make-up, Wellness & Spa – „staatlich angezeigte Ergänzungsschule“
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Vertrag von Ausbildungen
Verträge der Beteiligten kommen auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande, die Vertragsbestandteil sind. Die Leistung umfasst die sorgfältige und korrekte Durchführung der Ausbildung und sonstiger vertraglicher Pflichten unter Gewährung gegenseitiger Rücksichtnahme. Die Teilnehmenden werden umfassend über die finanziellen und fachlichen Anforderungen informiert. Die Teilnehmenden müssen hierzu eigenverantwortlich alle ausbildungs- und prüfungsrelevanten Unterlagen vorlegen. Die an der Ausbildung Beteiligten verpflichten sich zum pünktlichen und höflichen Umgang miteinander, sowie zu einem gepflegten Auftreten. Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist die regelmäßige und ordnungsgemäße Unterrichtsteilnahme.

Die Schülerin/der Schüler verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung und die ausgehändigten Hinweise zur Benutzung der Ausstattung zu beachten. Neben den vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten die Veranstaltungs-, Schul- und Prüfungsordnungen in ihrer jeweiligen Fassung. Den Anweisungen der Schulleitung sowie deren Beauftragten zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Veranstaltungsbetriebs ist Folge zu leisten.

1.0 Verbindliche Anmeldung und Vertragsabschluss
1.1 Anmeldung. Vor Teilnahme füllt der Teilnehmende eine verbindliche Anmeldung aus. Mit der verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmende diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1.2 Die verbindliche Anmeldung wird zusammen mit den, von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft. Sie werden nach erfolgreicher Durchsicht Ihrer Bewerbung für die Ausbildung als zukünftige Teilnehmende aufgenommen.
1.3 Wenn die FACE & BODY Academy eine Anmeldung akzeptiert, erhält der Teilnehmende die verbindliche Anmeldung innerhalb von 14 Tagen von der Schulleitung unterschrieben zurück. Es wird somit ein Unterrichtsvertrag geschlossen, bei dem es sich weder um einen Arbeitsvertrag, noch um einen höheren Dienstvertrag nach § 611 BGB handelt.
1.4 Einschreibezeit ist ganzjährig, bis zum Beginn der jeweiligen Klasse.
1.5 Der Teilnehmende hat der FACE & BODY Academy stets die aktuelle (auch bei den Behörden gemeldete) Wohnsitzadresse anzugeben, Änderungen sind der Schule schriftlich mitzuteilen.
1.6 Die gesundheitliche und persönliche Eignung ist Aufnahmevoraussetzung. Mit Vollzug der Anmeldung wird diese dem Teilnehmenden ausdrücklich bestätigt. Ein ärztliches Attest ist je nach Kurs den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Beeinträchtigungen, die bereits bei Anmeldung vorgelegen haben, rechtfertigen keinen späteren Vertragsrücktritt oder eine Kündigung.
1.7 Bei Sprachproblemen oder körperlichen Einschränkungen kann die persönliche Eignung durch ein persönliches Gespräch und die vorherige Teilnahme an verschiedenen Unterrichtseinheiten geprüft werden.
1.8 Das Ausbildungsziel, sowie der erworbene Titel, werden durch nachträgliche Änderung der gesetzlichen Bestimmungen oder durch Rechtsverordnungen der Behörden nicht berührt.
1.9 Eine verbindliche Zusage von Ausbildungsbeihilfen und anderen Unterstützungen können nur die dafür zuständigen Stellen geben. Wir empfehlen, diese Fragen noch vor der Anmeldung zu klären. Die Gewährung von Leistungen Dritter hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Gültigkeit dieses Vertrages.
1.10 Die Schule behält sich vor, im Falle von ungenügenden Anmeldezahlen/Mindestteilnehmer für einen Lehrgang diesen bis einen Monat vor seinem Beginn ersatzlos zu streichen. Die für diesen Lehrgang angemeldeten Schülerinnen und Schüler werden
1.11 automatisch auf den nächsten folgenden Lehrgang, in dem noch Plätze frei sind, umgebucht. Sie werden darüber schriftlich informiert und haben für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem Zugang dieser Mitteilung das Recht, die Teilnahme durch eine schriftliche Mitteilung, die spätestens binnen 14 Tagen nach Zugang des Hinweises bei der FACE & BODY Academy eingehen muss, zu kündigen.
1.12 Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von allen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Unterzeichnet nur eine Person diesen Vertrag als Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigter bestätigt diese, dieser damit eine entsprechende Vollmacht der ggf. vorhandenen, weiteren Erziehungsberechtigten, bzw. das alleinige Erziehungsrecht, zu haben. Für den Fall des Erreichens der Volljährigkeit während der Schullaufbahn tritt die nun volljährige Schülerin, der nun volljährige Schüler mit eigenhändiger Unterschrift dem Unterrichtsvertrag bei. Die Eltern/Erziehungsberechtigte der volljährigen Schülerin, des volljährigen Schülers bleiben weiterhin Vertragspartner. Ihre Rechten und Pflichten bestimmen sich unter Berücksichtigung der Volljährigkeit der Schülerin oder des Schülers.
1.13 Die Schul- und Hausordnung ist verbindlicher Vertragsbestandteil. Diese wird gesondert aufgeführt.

2.0 Kursinhalte, Dauer, Ablauf der Ausbildung
2.1 Die Ausbildung vermittelt den Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten je nach Kurs.
2.2 Die Dauer der Ausbildung variiert je nach Kurs.
2.3 Die Teilnehmenden erhalten von der FACE & BODY Academy rechtzeitig vor Kursbeginn einen Stundenplan, aus dem die Dauer der jeweiligen Ausbildungsabschnitte und die zeitliche Lage entnommen werden kann. Grundsätzlich wird die Ausbildung zeitlich zusammenhängend durchgeführt. Der Stundenplan sieht des Weiteren die einzelnen Termine, Pausen und Ferienzeiten vor. Sofern organisatorisch erforderlich, ist die FACE & BODY Academy berechtigt, Verschiebungen innerhalb des Stundenplanes vorzunehmen.
2.4 Die Ausbildungen finden in den Räumen der Schule in der Landsberger Straße 406, 81241 München, statt. Sofern organisatorisch notwendig, darf die FACE & BODY Academy andere geeignete Räumlichkeiten als Schulungsort bestimmen, wobei sich dieser innerhalb des Großraums München (S-Bahnbereich) befinden muss.
2.5 Falls Ausbildungsstunden aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund Verhinderung der Lehrkraft, nicht stattfinden können, benennt die FACE & BODY Academy einen Ersatztermin.
2.6 Bei den praktischen Übungen stellen sich die Teilnehmenden gegenseitig als Modell zur Verfügung. Bei Verhinderung
z.B. aus gesundheitlichen Gründen, kann – nach Rücksprache mit der Schulleitung – ersatzweise auch ein Fremdmodell mitgebracht werden.
2.7 Teilnehmende, die durch ihr Verhalten den Unterricht stören, können nach Ermahnung von der weiteren Teilnahme an der Unterrichtseinheit ausgeschlossen werden.

3.0 Kosten
In den Ausbildungskosten sind die Anmeldegebühr, Prüfungsgebühr und je nach Kurs auch ein Starterset enthalten. Ebenso alle benötigten Arbeitsmaterialien während der Ausbildungszeit, Produktnutzung bei freiwilliger Übung in der Modellannahme, alle Lehrinhalte als Skript digital als PDF. Die Grundausstattung für einzelne Kurse erhalten Sie mit dem Starter Set, welches in das persönliche Eigentum der Schülerin oder des Schülers nach vollständiger Bezahlung des Schulgeldes übergeht.
Die Kosten für die Handwerkskammerprüfung, sowie der Cidesco Prüfung sind dem gesonderten Infomaterial zu entnehmen.
3.1 Zusätzlich erforderlich sind, und von den Teilnehmenden selber zu besorgen: Arbeitskleidung weiß, Hausschuhe mit weißer Sohle, teilweise Handtücher je nach Kurs, sowie eventuelles Kleinmaterial, Verbrauchsmaterialien wir Wattepads, Kosmetiktücher, Handschuhe und Schreibutensilien.
3.2 Die Prüfungsgebühr deckt neben den Abschlussprüfungen auch die Kosten für alle anderen unterjährigen Prüfungen
mit ab. Für die Wiederholung einer einzelnen Abschlussprüfung ist zusätzlich pauschal eine halbe Prüfungsgebühr zu entrichten, bei mehr als einer Wiederholungsprüfung fällt nochmals eine volle Prüfungsgebühr je Prüfung an. Weiteres ist der Schul- und Prüfungsordnung zu entnehmen.
3.3 Die vereinbarte Leistung umfasst nicht: Die Beaufsichtigung von Sachen, die die Schülerin oder der Schüler während der Ausbildung in den Räumen der FACE & BODY Academy mitbringt, ferner die Vorprüfung der persönlichen medizinischen Eignung der Schülerin oder des Schülers.
3.4 Preisänderungsklausel: Die Gebühren sind der aktuellen Infobroschüre mit Preisliste zu entnehmen, welche dem Teilnehmenden bei Vertragsabschluss ersichtlich wird. FACE & BODY ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich oder jährlich um 5% übersteigen, steht dem Studierenden ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm von FACE & BODY in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.

4.0 Fälligkeit, Zahlungsweise
4.1 Die Anmeldegebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig. Bei Widerruf oder einem Rücktritt der Anmeldung wird die Anmeldegebühr in diesem Fall nicht erstattet. Zudem gilt: Widerruft die Schülerin/ der Schüler den Vertrag bevor die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, sodass das Widerrufsrecht noch nicht erloschen ist, wird gem. § 357a BGB ein Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Teilleistungen verlangt. Die Höhe des Wertersatzes wird nach § 357 Abs. 8 S. 4 BGB bestimmt. Dabei ist der vereinbarte Gesamtpreis zugrunde zu legen. Das Schuldgeld ist spätestens einen Monat vor Ausbildungsbeginn fällig. Bei Teilzahlung ist der erste Teilbetrag einen Monat vor Ausbildungsbeginn fällig; die Folgeraten am 1. des jeweils folgenden Monats. Wird eine Rate bei einer Teilzahlung nicht zur vereinbarten Fälligkeit beglichen, liegt also ein Zahlungsverzug vor, wird sofort der gesamte Betrag fällig.
Für Mahnschreiben wird eine Kostenpauschale in Höhe von je 10,00€ fällig. Bei Zahlungsverzug kann die weitere Unterrichtsteilnahme bis zum vollständigen Zahlungsausgleich verweigert werden.

5.0 Zahlungsvarianten

Die Gebühren werden mit Zugang der Rechnung beim Teilnehmenden, spätestens jedoch am ersten Unterrichtstag, fällig. Die Kursgebühr beinhaltet eine Eingangsberatung. Teilnehmer aus den Kundenkreisen AlgI und/oder AlgII bestätigen mit der schriftlichen Anmeldung eine Eingangsberatung erhalten zu haben. Die Kursgebühren verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, da die FACE & BODY Academy nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchstabe bb UstG von der MwSt. befreit ist. Die Gebühren sind der aktuellen Infobroschüre mit Preisliste zu entnehmen, welche dem Teilnehmenden bei Vertragsabschluss ersichtlich wird. Die FACE & BODY Academy bietet verschiedene Zahlungsvarianten an. Diese sind dem Infomaterial zu entnehmen. Die Anreise und Unterbringung sind von der teilnehmenden Person zu übernehmen und nicht in den Kursgebühren enthalten. Bei einer Ratenzahlung über das Ausbildungsende hinaus werden vorläufige Zertifikate und Zeugnisse ausgestellt. Die Originaldokumente erhalten Sie, sobald die gesamte Gebühr beglichen ist.

6.0 Kündigung / Rücktritt
6.1 Bei einer Kündigung / Rücktritt über 6 Monate vor Ausbildungsbeginn ist die Erstattung von 450,00€ pauschalen Aufwendungsersatzes geschuldet.
6.2. Bei einer Kündigung/ Rücktritt innerhalb von 6 bis 2 Monaten vor Ausbildungsbeginn wird der Betrag von 70% des Kurses geschuldet. Hierbei sind der typische Planungs,-Verwaltungs- und Werbeaufwand der Ausbilderin, sowie die Verbraucherrechte und die typische Bindungsfreiheit der Bewerberin vor Ausbildungsantritt berücksichtigt.
6.3 Bei Kündigung / Rücktritt innerhalb von 2 Monaten bis zum Ausbildungsbeginn, wird der Betrag von 85% des Kurses geschuldet. Hierbei sind insbesondere der typische gesteigerte Vorbereitungsaufwand und das Bedürfnis nach Planungssicherheit der Ausbilderin, sowie die Verbraucherrechte und typische Bindungsfreiheit der Bewerberin berücksichtigt.
6.4 Während der Laufzeit des Vertrages ist für beide Parteien die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der Gesamtbetrag der verbindlich angemeldeten Ausbildung wird geschuldet. Hierbei sind insbesondere der typische Umsatz- und Gewinnausfall sowie die Nichtersetzbarkeit des Ausbildungsplatzes durch etwaige Dritte sowie die Verbraucherrechte und typische Bindungsfreiheit der Bewerberin berücksichtigt.
6.5 Bei Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Teilnehmenden hat die FACE & BODY Academy Anspruch auf die volle Vergütung.
6.6 Wird der Ausbildungsvertrag durch fristlose Kündigung der FACE & BODY Academy beendet, so steht der Schule ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 95 % der Lehrgangskosten zu. Eine fristlose Kündigung erfolgt in der Regel dann, wenn ein Teilnehmender vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Pflicht aus dem Unterrichtsvertrag verletzt.
6.7 Die Schülerin, der Schüler erkennt das dringende Interesse der FACE & BODY Academy an einer längerfristigen Bindung, sowie einer soliden und verlässlichen Kalkulation ausdrücklich ein.
6.8 Der Teilnehmende erkennt das dringende Interesse der FACE & BODY Academy an der Vermeidung von Abbrüchen unter unwahren Vorwänden an. Bei Verhinderung durch vorübergehende Umstände, wie Schwangerschaft oder Krankheit, muss die Ausbildung im Folgetermin nachgeholt werden ohne, dass ein neuer Vertrag zustande kommt.
6.9 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund für beide Parteien bleibt unberührt.

7.0 Kündigung durch den Auszubildenden
7.1 Die FACE & BODY Academy kann vor Ausbildungsbeginn vom Vertrag zurücktreten und nach Ausbildungsbeginn kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände, die die FACE & BODY Academy nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar machen.
7.2 In diesem Fall kann der Teilnehmende, die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausbildung entstandenen notwendigen Aufwendungen, nur ersetzt verlangen, sofern der FACE & BODY Academy Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können.
7.3 Bei einem nachhaltigen Verstoß gegen die Ausbildungsvorschriften ist die FACE & BODY Academy berechtigt eine Abmahnung auszusprechen, die in den Ausbildungsunterlagen zu vermerken sind. Bei einem erneuten Verstoß aus gleichem Grunde kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Bei einem schweren und nicht hinnehmbaren Verstoß ist die FACE & BODY Academy berechtigt das Ausbildungsverhältnis sofort fristlos zu kündigen.

8.0 Krankheit

8.1 Erkrankt eine Schülerin ist sie/er verpflichtet dies sofort der FACE & BODY Academy mitzuteilen, wenn möglich 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn oder bei spontaner Erkrankung morgens um 8:00 Uhr. Sollte dies nicht geschehen und die FACE & BODY Academy muss ein Modell wieder nach Hause schicken, absagen oder die Einteilung umplanen, werden die Modellkosten in Höhe von 25,00€ der Schülerin oder dem Schüler gesondert in Rechnung gestellt.
8.2 Verspätungen und Fehlzeiten müssen spätestens am 1. Tage nach Eintritt schriftlich ausreichend begründet werden, ansonsten verbleibt der Vermerk „unentschuldigt fehlend in den Zertifikaten.

9.0 Versicherung und Haftung
9.1 Die FACE & BODY Academy ist für Schadensfälle im Zusammenhang mit den Schulungsräumlichkeiten und den Schulleistungen haftpflichtversichert. Liegt ein versicherter Schadensfall vor, verpflichtet sich die Schülerin oder der Schüler soweit erforderlich, bei der Erfüllung der versicherungstechnischen Obliegenheiten der Ausbilderin mitzuwirken. Unterlässt die Schülerin oder der Schüler schuldhaft diese Mitwirkung, und wird die Haftpflichtversicherung der FACE & BODY Academy dadurch von ihrer Eintrittspflicht frei, wird auch die FACE & BODY Academy gegenüber der Schülerin oder dem Schüler von der Leistung auf Schadensersatz befreit. Eine Haftung für eingebrachte Sachen besteht nicht.
9.2 Die FACE & BODY Academy haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit der FACE & BODY Academy oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, sowie bei leicht fahrlässig verursachter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die FACE & BODY Academy nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit nicht sogleich ein anderer o. g. Haftungsgrund vorliegt. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn und soweit der Schadensfall von der unter Ziff. 9.1. genannte Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
9.3 Die Regelungen der 9.1. gelten für alle Schadensersatzsprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
9.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Schülerin oder des Schülers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
9.5 Für Schäden haftet der Verursacher. Eine Haftung der Schule oder der Lehrenden für persönliche Schäden, abhanden gekommener Gegenstände oder Bargeld, ist ausgeschlossen.
9.6 Reklamationen jeglicher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Leistung schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistung der FACE & BODY Academy beschränkt sich nach Ermessen auf Wiederholung der vereinbarten Leistung. Die FACE & BODY Academy haftet nicht für von Dritten verursachten Sach- oder Körperschäden.

10.0 Fehlzeiten

Die Schülerin oder der Schüler wird bei mehr als 10 % fehlenden Unterrichtseinheiten, unterschiedlich je nach Kurs, nicht zur Prüfung zugelassen. Wenn die Schülerin oder der Schüler aus privaten Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, muss dies frühzeitig bekannt geben werden. Sollte dies nicht geschehen und die FACE & BODY Academy muss ein Modell wieder nach Hause schicken, werden die Modellkosten in Hohe von 25,00 € der Teilnehmerin gesondert in Rechnung gestellt.

11.0 Prüfung
Nur bei regelmäßiger Unterrichtsteilnahme und Bezahlung der Gesamtsumme wird der Teilnehmende zur Abschlussprüfung zugelassen und erhält bei Bestehen die Zertifikate/ Diplome und Zeugnisse. Verlässt die Schülerin oder der Schüler ohne Abschlussprüfung die FACE & BODY Academy, erhält sie / er eine Teilnahmebescheinigung.

12.0 Unterrichtsmaterialien
12.1 Skripte und das Starter Set werden bei Ausbildungsbeginn ausgehändigt, gehen, aber erst nach Bezahlung der Gesamtsumme in ihr Eigentum über.
12.2 Die Depotware zur Behandlung der Modelle wird von der FACE & BODY Academy gestellt.
12.3 Die Schülerin, der Schüler ist angehalten umsichtig und sparsam mit den zur Verfügung stehenden Waren umzugehen.
12.4 Die Schülerin, der Schüler bringt eigenverantwortlich zu jedem Unterrichtstag die Arbeitsutensilien mit. Fehlende Arbeitsutensilien werden von der FACE & BODY Academy zur Verfügung gestellt und gesondert berechnet.

13.0 Sonstiges
13.1 Sowohl Rücktritt als auch Kündigung haben schriftlich zu erfolgen.
13.2 Im Übrigen bedürfen auch Änderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag der Schriftform.
13.3 Die Schülerinnen und Schüler sind damit einverstanden, dass die FACE & BODY Academy personenbezogene Daten speichert und im Rahmen des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Es sind die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung zu beachten.
13.4 Salvatorische Klausel: Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.)
13.5 Einrede Verzicht: Der Schüler verzichtet auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung.

Widerrufsrecht
Diese Anmeldung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief per Einschreiben-Einwurf, Telefax oder E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt mit Zugang der Anmeldebestätigung der Schule. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu schriftlich zu richten: Per Post an FACE & BODY Academy GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 406, 81245 München. Fax: + 49 89 1711 9132 Oder per E-Mail an: academy@faceandbody.de

Folgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.