Schul- und Hausordnung der FACE & BODY Academy
- Präambel:
Die FACE & BODY Academy verpflichtet sich zur Schaffung eines professionellen und respektvollen Lernumfelds für die Ausbildung im Bereich der Kosmetik. Diese Haus- und Schulordnung dient dazu, die persönliche und berufliche Entwicklung unserer Schüler zu fördern und ein harmonisches Zusammenarbeiten in der Academy zu gewährleisten.
- Geltungsbereich:
Diese Haus- und Schulordnung gilt für alle Mitglieder der FACE & BODY Academy, einschließlich Schüler, Dozenten, Mitarbeiter und Besucher.
- Öffnungszeiten:
Die Schule ist schultäglich in der Zeit von 07:45 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet.
An den Abenden Montag bis Donnerstag zusätzlich bis 20:00 Uhr.
An den Wochenenden gelten Sonderregelungen, je nach Unterricht.
Ruhezeiten und Lärmbeschränkungen sind zu beachten.
- Allgemeine Verhaltensregeln:
Ein respektvolles und höfliches Verhalten ist in allen Bereichen der Academy obligatorisch.
Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und eine professionelle Kommunikation sind grundlegende Elemente einer erfolgreichen Ausbildung.
Die an der Ausbildung Beteiligten verpflichten sich zum pünktlichen und höflichen Umgang miteinander, sowie zu einem gepflegten Auftreten.
Im Gelände besteht grundsätzlich Kaugummi- und Alkoholverbot für alle Schüler/innen. Rauchen ist sowohl innerhalb der Schulräumen als auch im Treppenhaus, in den Liftvorplätzen nicht erlaubt.
- Sicherheit und Notfälle:
Das Verhalten im Brand- oder Notfall sowie die Nutzung von Notausgängen sind strikt nach den Anweisungen des Sicherheitspersonals zu erfolgen.
Der in den Räumen aufgezeigte Fluchtplan ist zu befolgen. Fluchtwege sind stets freizuhalten, und die Nutzung von Feuerlöschern sollte nur in Notfällen erfolgen.
(Siehe Arbeitsschutz)
- Unfälle und Schadensfälle:
Unfälle sind sofort im Sekretariat und beim Lehrpersonal zu melden, wenn Haftpflichtversicherungsansprüche geltend gemacht werden.
Die Schule ist haftpflichtversichert für Schäden in den Schulräumen und im Rahmen des Unterrichts. Bei versicherten Schadensfällen unterstützt die Schülerin oder der Schüler bei Bedarf die Ausbilderin bei versicherungstechnischen Angelegenheiten.
Eine Haftung für persönliche Gegenstände besteht nicht.
Die Schule haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden von der Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Schadensansprüche müssen innerhalb von 5 Werktagen schriftlich geltend gemacht werden. Die Gewährleistung der Schule beschränkt sich auf Wiederholung der Leistung.
Schäden, die von Dritten verursacht werden, sind von der Schule nicht abgedeckt.
- Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen:
Die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen, einschließlich Schulräumen und -ausrüstung, erfolgt mit Sorgfalt und unter Beachtung der Anweisungen des Personals.
Die Klassenräume, das Gebäude inkl. Anlagen, die Einrichtungsgegenstände und Geräte sind pfleglich zu behandeln.
Jeder, der einen Schaden verursacht, wird dafür haftbar gemacht. Der Aufenthalt in der Academy ist nur in schulischen Angelegenheiten gestattet.
- Hausreinigung und Müllentsorgung:
Die Reinigung der Gemeinschaftsbereiche erfolgt regelmäßig und sorgfältig.
In allen Bereichen in der Academy gibt es eine Mülltrennung von Plastik, Papier, Restmüll. Sowie eine gesammelte Stelle für Pfandflaschen.
Die Mülltrennung muss von allen Anwesenden in der Academy Strikt eingehalten werden. Bei Missachtung der Mülltrennung kann es zu Abmahnungen kommen.
- Verkehrsregelungen:
Die Verkehrsregelungen im Wohnbereich sind strikt einzuhalten, einschließlich Geschwindigkeitsbegrenzungen und Parkplatznutzung.
Es sind nur die vorgesehenen Parkflächen an der Straße zu benutzen.
Fahrräder sind verkehrsgerecht und diebstahlsicher abzustellen. Im Hinterhof und auf den Parkplätzen, der in der Umgebung liegenden Einkaufsgeschäften ist das Parken verboten.
- Hygienevorschriften:
Eine strikte Einhaltung der Hygienestandards im Zusammenhang mit kosmetischen Anwendungen ist unerlässlich.
Nach jeder Anwendung sind Arbeitsflächen und Geräte ordnungsgemäß zu reinigen und zu desinfizieren.
Alle Schüler/innen sind für Sauberkeit und pflegliche Behandlung des eigenen Arbeitsplatzes und der selbst benutzten Geräte verantwortlich.
Die Toiletten sind sauber zu halten.
Die Desinfektionsverordnung, die Hygieneverordnung und Reinigungsverordnung ist einzuhalten. Verlassen Sie bitte die Toiletten so, wie Sie diese gerne selbst vorfinden möchten.
(Siehe Hygieneverordnung)
- Kleiderordnung:
Schüler und Mitarbeiter der FACE & BODY Academy haben sich gemäß den Vorgaben der FACE & BODY Academy zu kleiden.
Der Aufenthalt innerhalb der Schule ist nur in sauberer Arbeitskleidung einschließlich Schuhen mit einer weißen Sohle erlaubt.
Bei Betreten der Schule müssen am Eingang die Straßenschuhe ausgezogen und die eigenen Hausschuhe angezogen werden.
Die grauen Schlappen im Eingangsbereich, stehen ausschließlich den Modellen und Beauty Spa Gästen zur Verfügung.
Für die Kosmetikkurse ist weiße Kleidung zu tragen, für die Make-up und Haar Kurse schwarze oder schwarz-weiße Kleidung.
Zum Praxisunterricht sind die Haare zurückzubinden, Fingernägel auf ein angemessenes Maß zu kürzen und jeglicher Schmuck abzulegen.
Künstliche Fingernägel sind zu entfernen, um gegenseitiges Üben zu gewährleisten. Künstliche Wimpern und Haarextensions können in Ausnahmefällen beibehalten werden.
Das Make-up sollte dem Berufsbild einer Kosmetikerin, eines Kosmetikers/ einer Make-up Artistin, eines Make-up Artisten entsprechen.
Die Einhaltung der Kleiderordnung fließt mit in die Hygiene Note ein, bei nicht Einhaltung können Schüler*innen vom Unterricht ausgeschlossen werden.
(Siehe Kleiderordnung)
- Kopfbedeckungen
Kopfbedeckungen sind im theoretischen Unterricht nicht erlaubt. Ausnahmen sind religiöse Hintergründe. Bei den praktischen Unterrichtseinheiten ist jegliche Art von Kopfbedeckungen nicht gestattet.
- Unterrichts- und Praxisregelungen:
Die Schüler/innen finden sich spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in dem Schulgebäude ein, um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten.
Die weiße oder schwarze Arbeitskleidung ist vor Beginn der ersten Unterrichtseinheit des Tages anzuziehen. Die genaue Kleiderordnung ist zu beachten und einzuhalten und fließt in mehrere Noten ein. Ebenso das tragen der sauberen Arbeitsschuhe.
Ist zehn Minuten nach Stundenbeginn kein Lehrender zur Unterrichtserteilung im Unterrichtsraum, ist das Sekretariat sofort zu verständigen.
Eine aktive und aufmerksame Teilnahme am Unterricht sowie eine respektvolle Beteiligung an praktischen Übungen sind Voraussetzungen für den Lernerfolg.
Anweisungen während praktischer Anwendungen sind strikt zu befolgen.
Alle Schüler/innen sind verpflichtet die, im Unterricht benötigten Materialien stets dabei zu haben, sowohl für Praxis, wie Theorie Unterricht.
Da eine Stundenplanänderung eintreten kann, wegen Krankheit oder Ausfall eines Lehrenden, müssen alle Materialien immer in der Schule sein.
Bei Unterrichtsschluss sind in allen Räumen die Fenster zu schließen, die Rollos hochzufahren, die Lupenleuchten in den Praxisräumen abzudecken, die Whiteboards in den Praxisräumen zu reinigen und die Aufstuhlung in den Theorieräumen vorzunehmen.
Es ist nicht erlaubt, Abfälle und leere Flaschen sowie Schulbücher und Hefte auf den Tischen liegen zu lassen. Die Schule haftet nicht für vergessene Utensilien.
Unnötiges Einschalten von Beleuchtung und Heizung ist aus Energieersparnis- und Kostengründen zu unterlassen.
Bei den praktischen Übungen stellen sich die Teilnehmenden gegenseitig als Modell zur Verfügung. Bei Verhinderung z.B. ansteckende Infektionskrankheiten, kann – nach Rücksprache mit der Schulleitung – ersatzweise auch ein Fremdmodell mitgebracht werden.
Teilnehmende, die durch ihr Verhalten den Unterricht stören, können nach Ermahnung von der weiteren Teilnahme an der Unterrichtseinheit ausgeschlossen werden.
In den Theorieräumen dürfen nur Getränke in fest verschließbaren Flaschen mitgenommen werden. Speisen sind während des Unterrichts nicht erlaubt. In den Praxisräumen sind Speisen und Getränke grundsätzlich nicht erlaubt, außer Wasser.
13.1 Online Unterricht
Die Schüler/innen sind verpflichtet, pünktlich zur vereinbarten Unterrichtszeit in der Online-Plattform (z.B. MS Teams) anwesend zu sein.
Die Kameras müssen während des gesamten Unterrichts eingeschaltet sein. Sollte die Kamera ohne berechtigten Grund ausgeschaltet sein, wird dies als unentschuldigte Fehlzeit vermerkt.
Mikrofone sind standardmäßig stummzuschalten und nur nach Aufforderung oder bei Fragen zu aktivieren, um Störungen im Unterricht zu vermeiden.
Der Unterricht darf ohne ausdrückliche Erlaubnis der Lehrperson weder aufgezeichnet noch an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen werden als schwerwiegende Verstöße gegen die Schulordnung behandelt und können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
Jede/r Schüler/in ist eigenverantwortlich dafür zuständig, dass die technische Ausrüstung (einschließlich Endgerät, Kamera, Mikrofon, Internetverbindung) funktionsfähig ist.
Der Zugang zu MS Teams sowie andere für den Online-Unterricht erforderliche Software muss rechtzeitig eingerichtet und geprüft sein.
Das private oder unangemessene Nutzen von Chats oder anderen digitalen Kommunikationsmitteln während des Unterrichts ist untersagt. Alle Interaktionen sollten sich auf den Unterrichtsinhalt beschränken.
Die Schüler/innen haben dafür zu sorgen, dass sie in einer ruhigen und störungsfreien Umgebung am Unterricht teilnehmen. Ablenkungen durch Hintergrundgeräusche und Personen im Umfeld sind zu vermeiden.
Während des Online-Unterrichts gelten die gleichen Verhaltensregeln wie im Präsenzunterricht: Respektvoller Umgang mit Lehrenden und Mitschüler/innen sowie eine aktive und aufmerksame Teilnahme werden erwartet.
Fehlzeiten im Online-Unterricht werden genauso dokumentiert und behandelt wie im Präsenzunterricht. Unentschuldigtes Fehlen oder wiederholte technische Probleme, die eine Teilnahme unmöglich machen, können sich auf die Noten auswirken.
Es wird erwartet, dass alle notwendigen Unterrichtsmaterialien auch beim Online-Unterricht bereitliegen.
Die Zugänge für MS Teams werden am ersten Schultag zur Verfügung gestellt und gelten bis zum letzten regulären Prüfungstag an der FACE & BODY Academy.
- Pausenregelungen:
Alle Unterrichtsräume sind nach Benutzung abzuschließen.
Während der unterrichtsfreien Zeit steht allen Schülern der Sitzbereich der Bibliothek zur Verfügung. Dort ist Ruhe zu bewahren. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit im großen und kleinen Theorieraum die Mittagspause zu verbringen. Hier ist auf Sauberkeit zu achten. Geschirr muss nach der Mittagspause aus dem Theorieraum entfernt werden und die Aufstuhlung muss wieder erfolgen. Das Geschirr muss selbst mitgebracht werden und kann weder in der Schulküche gespült noch in der Schulküche gelagert werden. Im Kühlschrank gelagerte Lebensmittel müssen mit Namen beschriftet sein und am Ende der Woche mitgenommen werden. Am Freitag werden alle offenen Lebensmittel entsorgt, da der Kühlschrank gereinigt und desinfiziert wird.
- Verwendung von Produkten und Geräten:
Die Schule ist mit neuwertigen Apparaturen und Einrichtungsgegenständen ausgestattet. Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich zu pfleglichem Umgang damit.
Verfallsdaten und Lagerungsvorschriften für Produkte sind strikt zu beachten.
Beschädigungen sind sofort im Sekretariat und dem jeweiligen Lehrenden des Unterrichts zu melden. Schäden, die durch unsachgemäßes Hantieren außerhalb des Unterrichts entstehen, verpflichten die Verursacher zu Schadenersatz.
Sollten Utensilien oder Gegenstände aus dem Unterricht entwendet werden, wird das bei Bemerken sofort gemeldet. Vor Unterrichtsbeginn und am Ende des Unterrichts werden die Produkte und das Inventar kontrolliert. Bei Diebstahl kommt es zur Anzeige.
- Handynutzung
Grundsätzlich ist es so, dass Handys fachbezogen im Unterricht verwendet werden dürfen. D.h., wenn das Skript geöffnet, oder Notizen erstellt werden. Ansonsten ist das Handy im Unterricht nicht geduldet. Es ist so, dass jeder Dozent noch einmal individuell final im jeweiligen Unterricht bestimmt, in welcher Art und Weise Handys verwendet oder eben nicht verwendet werden dürfen. Bei der Thematik gibt es kein schwarz oder weiß. Wir weißen auch noch einmal darauf hin, dass sich Fremdbeschäftigung im Unterricht auf die mündlichen Noten auswirken kann. Sowohl am Handy als auch mit Laptop/Tablet.
Zusätzlich immer Block & Stift dabeihaben, um ggf. auch hier Notizen zu machen.
- Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, wie Name, Adresse, Telefonnummer, für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Schulvertrags. Zusätzlich ermöglicht sie die Vertragsabwicklung, Pflege der Kontaktdaten, Schulgeldabrechnung und Versendung von Newslettern. Freiwillige Daten können auch für Schulungszertifikate an Partnerfirmen weitergegeben werden. Die schriftliche Einwilligung sichert die Zustimmung der Betroffenen zu dieser Datenverarbeitung. Jeder Schüler kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen, ohne negative Auswirkungen auf seine schulische Teilnahme. Unsere Datenverarbeitung folgt den Datenschutzbestimmungen und schützt die Privatsphäre unserer Schüler.
(Einwilligung zur Datenverarbeitung gemäß DSGVO)
- Fotonutzung und Bildrechte
Einwilligung zur Anfertigung und Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der schulischen Ausbildung an der FACE & BODY Academy werden gelegentlich Foto- und Videoaufnahmen im Unterrichtsalltag sowie bei internen und öffentlichen Veranstaltungen angefertigt. Diese dienen der Dokumentation des Ausbildungsbetriebs und der Außendarstellung der Schule.
Der/die Auszubildende erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass solche Aufnahmen, auf denen er/sie erkennbar ist, durch die FACE & BODY Academy und mit ihr verbundene Unternehmen zeitlich unbegrenzt für folgende Zwecke verwendet werden dürfen:
– Veröffentlichung auf der Unternehmenswebseite, in sozialen Netzwerken (z. B. Instagram, Facebook, TikTok, YouTube),
– Nutzung in Broschüren, Flyern, Plakaten und anderen Print- und Onlinemedien,
– Verwendung für Fachbeiträge, Präsentationen sowie interne und externe Berichte über die schulische Tätigkeit,
– Nutzung im Rahmen von Veranstaltungen und Messen.
Die Aufnahmen sollen authentisch den Schulalltag und die Gemeinschaft an der FACE & BODY Academy abbilden. Die Auswahl erfolgt unter Wahrung der berechtigten Interessen und der Privatsphäre der abgebildeten Personen.
Die Einwilligung erfolgt freiwillig. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden. Ein Widerruf hat keine negativen Auswirkungen auf die Ausbildung oder den schulischen Verlauf. Im Fall eines Widerrufs werden zukünftige Veröffentlichungen unterlassen; eine vollständige Löschung bereits veröffentlichter Inhalte erfolgt im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren.
- Teilnahme an Praktika und externen Veranstaltungen:
Die Teilnahme an Praktika und externen Veranstaltungen erfolgt gemäß dem Lehrplan und erfordert ein professionelles Verhalten.
Die Academy wird auf externen Veranstaltungen durch Schüler vertreten, die die Werte der Einrichtung verkörpern.
Die externen Firmenschulungen über die Produkte und Behandlungen sind Pflichtveranstaltungen. Die Schülerin und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres ein Zertifikat über den Schulungstag.
Sollte eine Schülerin und ein Schüler an der jeweiligen Schulung nicht teilnehmen können, erhält diese am Ende des Schuljahres kein Zertifikat und die Stunden werden als Fehlstunden vermerkt. Eine Ausnahme gilt für den Meisterkurs.
Während der Ausbildung kann ein externes Praktikum absolviert werden, wo 50 Zusatzstunden gesammelt werden können, hierfür muss der Nachweis über externe Praktikumsstunden beantragt und ausgefüllt werden.
(Formular – externes Praktikum)
- Umkleiden und Spind Nutzung:
Alle Schüler/innen erhalten zu Beginn der Ausbildung einen Spind.
Zum Ende des Schuljahres ist der Spind zu leeren. Spinde, die nach Ende des Schuljahres nicht geleert wurden, werden von der Schule geleert, der Inhalt entsorgt.
Taschen, Kleidungsstücke, Wertgegenstände und Schirme sind in den Spinden in den Umkleiden zu deponieren.
Um die Umkleiden nicht zu überlasten, darf größeres Reisegepäck nicht mitgebracht werden. Für Verlust oder Beschädigung haften Schule und Schulträger grundsätzlich nicht. Gegenstände, die am Unterrichtsende in den Schulräumen liegen geblieben sind, werden in der Lost & Found Box deponiert. Diese wird am Monatsende komplett geleert.
Fundgegenstände sind im Sekretariat unverzüglich abzugeben.
Die Kühlschränke in der Umkleide und in den Küchen werden jeden Freitag geleert und alle Gegenstände, Lebensmittel und co. werden entsorgt.
- Schließfachvereinbarung:
Das Schließfach dient zur Aufbewahrung von Schulmaterialien und privaten Gegenständen, die im Unterrichtsraum nicht sein dürfen.
Nach der Zuweisung des Schließfaches schließt jeder Schüler / jede Schülerin sein Schloss daran. Ein Schließfachaustausch, sowie ein Schließfachwechsel ist nicht gestattet.
Die Schule übernimmt keine Haftung für eventuelle Beschädigungen an den Schließfächern und Beschädigungen des Inhaltes der Schließfächer.
Nach Beendigung, bzw. am letzten Tag der Ausbildung muss das Schließfach geräumt und gereinigt sein und an die Schule übergeben werden. Sind hier Schäden aufgetreten muss die Schülerin / der Schüler für die Reparaturkosten aufkommen.
Etwaige Gegenstände, die sich danach noch im Schrank befinden, werden von der Schule entsorgt. Für Verluste kommt die Schule nicht auf.
Wenn der Spind von der Schule aufgebrochen werden muss, (z.B. durch Schlüsselverlust)
wird eine Aufwandsentschädigung von 10 € erhoben.
- Pinnwand:
Alle Plakate, Ankündigungen, Verteilungen und Veranstaltungen jeder Art in der Schulanlage bedürfen der vorherigen Genehmigung der Schulleitung.
Infoaushänge für Schülerinnen und Schüler sind zu beachten und befolgen.
Wenn Kopien für die eigenen Unterlagen anfallen, wird ein Papiergeld, pro Seite, von 10 Cent berechnet.
- Feedback-Kasten
Schüler*innen können Wünsche, Beschwerden oder Anregungen über ein Formular im Kummerkasten einreichen. Dies ermöglicht eine vertrauliche Kommunikation und trägt dazu bei, das schulische Umfeld kontinuierlich zu verbessern. Wir schätzen jedes Feedback und setzen uns dafür ein, individuelle Anliegen angemessen zu behandeln. Der Kummerkasten ist ein wichtiger Kanal für die Kommunikation zwischen Schülern und Schulleitung, und wir ermutigen unsere Schülerinnen, aktiv von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
- Gesundheitliche Eignung
Die gesundheitliche und persönliche Eignung ist Aufnahmevoraussetzung. Mit Vollzug der Anmeldung wird diese dem Teilnehmenden ausdrücklich bestätigt. Ein ärztliches Attest ist je nach Kurs den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Beeinträchtigungen, die bereits bei Anmeldung vorgelegen haben, rechtfertigen keinen späteren Vertragsrücktritt oder eine Kündigung.
- Sprachniveau
Wenn ein*e Schüler*in ein A- oder B Sprachniveau hat, muss sie/er eine separates Formular ausfüllen, dass das Sprachniveau ausreichend ist und sie sich die Ausbildung zutrauen. Das Formular erhalten Sie bei uns.
Bei Sprachproblemen oder körperlichen Einschränkungen kann die persönliche Eignung durch ein persönliches Gespräch und die vorherige Teilnahme an verschiedenen Unterrichtseinheiten geprüft werden. Es muss mindestens ein Sprachniveau von B1 oder B2 vorliegen. Die deutsche Sprache muss verstanden und gesprochen werden können.
- Erkrankung:
Erkrankt ein/e Schüler/in ist sie/er verpflichtet dies sofort der FACE & BODY Academy mitzuteilen, wenn möglich 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn oder bei spontaner Erkrankung der Tagesschule morgens vor 8:00 Uhr.
Die Mitteilung erfolgt per E-Mail an:
krankmeldung@faceandbody.de
Bei Krankheit am Prüfungstag (Theorie wie auch Praxis) muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis spätestens 16:00 Uhr per Mail geschickt werden.
Wenn keine Krankmeldung vorliegt, wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
Bei der Modellannahme im Unterricht oder auch zum Fehlstundenabbau muss so schnell wie möglich Bescheid gegeben werden, spätestens 2 Stunden vor Beginn.
Wenn nicht rechtzeitig Bescheid gegeben wurde und keine Krankmeldung vorliegt, sind es „unentschuldigte“ Fehlzeiten und es werden 25,- Euro in Rechnung gestellt.
(Siehe Krankmeldung Regelung)
- Fehlzeiten:
Anwesenheiten und Fehlzeiten werden lückenlos und nachweisbar dokumentiert und sind für die Schüler/-innen über Edupage einsehbar.
Teilnehmer/-innen dürfen maximal 10% der Ausbildungszeiten versäumen Die Schülerin oder der Schüler wird bei mehr als 10 % fehlenden Unterrichtseinheiten, unterschiedlich je nach Kurs, nicht zur Prüfung zugelassen.
Fehlzeiten setzen sich aus verschiedenen Kategorien zusammen, darunter „Entschuldigt Fehlzeiten“ und „Unentschuldigte Fehlzeiten“.
Eine Ausnahme gilt für den Meisterkurs.
(Siehe Fehlzeiten Regelung)
- Modellannahme
In der Modellannahme werden Gäste behandelt die sich online, telefonisch oder vor Ort einen Termin buchen. Es dient dazu die Kenntnisse und Fähigkeiten auszubauen und ausreichend Praxiserfahrung für das Berufsleben zu sammeln.
Bei Ausfällen muss rechtzeitig Bescheid gegeben werden (spätestens 2 Stunden vor Beginn). Krankmeldungen werden an
krankmeldung@faceandbody.de gesendet. Pünktlichkeit, korrekte Arbeitskleidung, Mitbringen des gesamten Sets und Hygienevorschriften sind obligatorisch. Handys sind verboten.
Nichteinhaltung kann zur Nichtteilnahme führen und mit 25,- Euro sowie unentschuldigten Fehlstunden geahndet werden.
Die Modellannahme außerhalb des Unterrichts kann nach vorheriger Anmeldung zum Sammeln von Zusatzstunden für den Fehlstundenabbau genutzt werden.
(Siehe Modellannahme Regelung)
- Berichtsheft
Das Berichtsheft ist ein wesentliches Instrument zur Dokumentation und Reflexion des Lernprozesses an der FACE & BODY Academy. Es ermöglicht die systematische Aufzeichnung von praktischen Tätigkeiten, erworbenen Kenntnissen und persönlichen Erfahrungen.
Das Führen des Berichtshefts ist verpflichtend und wird in Übereinstimmung mit den Ausbildungsrichtlinien und Schulordnungen durchgeführt.
Das Berichtsheft wird am Ende der Unterrichtsstunde / des Praxistraining vom jeweiligen Dozenten unterschrieben, sobald der Platz aufgeräumt ist.
Nur Behandlungen welche vom Dozenten gesehen und kontrolliert wurden werden unterschrieben.
Im Nachgang können keine Behandlungen unterschrieben werden!
Im Falle eines Verlustes vom Berichtsheft werden 30,- Euro für das Ausdrucken in Rechnung erstellt. Nur nachgewiesene Behandlungen können nachgetragen werden.
- Disziplinarmaßnahmen:
Verstöße gegen diese Haus- und Schulordnung können zu Disziplinarmaßnahmen wie Verweisen, Suspendierungen oder anderen angemessenen Konsequenzen führen. Es wird erwartet, dass alle Mitglieder der Schulgemeinschaft respektvoll agieren, um die eigene Sicherheit sowie die der anderen zu gewährleisten und den Unterricht nicht zu stören. Die Schule setzt auf absolute Ehrlichkeit, und bei Missbrauch dieses Vertrauens erfolgt die fristlose Verweisung mit Anzeigeerstattung und Hausverbot, ohne dass eine Schulgeldkürzung erfolgt. Die Schulleitung und Lehrenden haben das Recht, Schülerinnen und Schüler, die gegen die Hausordnung verstoßen, vorübergehend vom Unterricht auszuschließen, bis eine Einigung erzielt wird. Disziplinarische Verstöße können zu Abmahnungen und sofortigem Ausschluss führen, wenn sie den ordnungsgemäßen Kursablauf stören oder ein erhebliches Fehlverhalten darstellen.
- Zahlungen:
Sollte ein*e Schüler*in mit der Ratenzahlung im Rückstand sein, erfolgt ein Ausschluss des Unterrichts. Der restliche Ausbildungsbetrag wird sofort fällig.
(
Siehe Ausbildungsvertrag)
- Prüfungszulassung:
Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist die regelmäßige und ordnungsgemäße Unterrichtsteilnahme. Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus, dass das Berichtsheft vollständig ausgefüllt ist, alle Zahlungen geleistet wurden (außer bei vertraglichen Vereinbarungen), und nicht mehr als 10% Fehlstunden vorliegen. Bei PBS-Schwerpunkt dürfen nicht mehr als 2 Fehltage vorliegen.
(Siehe Prüfungszulassung)
- Prüfung
Nur bei regelmäßiger Unterrichtsteilnahme und Bezahlung der Gesamtsumme wird der Teilnehmende zur Abschlussprüfung zugelassen und erhält bei Bestehen die Zertifikate/ Diplome und Zeugnisse. Verlässt die Schülerin oder der Schüler ohne Abschlussprüfung die FACE & BODY Academy, erhält sie / er eine Teilnahmebescheinigung. Um die Modellorganisation für Prüfungen muss sich die Schülerin, der Schüler selbstständig kümmern. Dazu finden Sie einen Leitfaden während Ihrer Ausbildung.
(Siehe Prüfungsregeln)
Schlussbestimmungen:
Die FACE & BODY Academy behält sich das Recht vor, diese Haus- und Schulordnung bei Bedarf zu aktualisieren.
Alle Änderungen werden rechtzeitig und transparent kommuniziert und treten nach angemessener Information in Kraft.